04 April 2026, 22:30

Freiburger Gastwirt zahlt 5.250 Euro Strafe für Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit

Eine Liniengrafik, die die Beschäftigungsquote in den Vereinigten Staaten zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Freiburger Gastwirt zahlt 5.250 Euro Strafe für Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit

Ein Gastwirt in Freiburg wurde mit einer Strafe von 5.250 Euro belegt, weil er gegen Mindestlohnvorschriften verstoßen und Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte. Im Rahmen des Falls wurden zudem 8.000 Euro an nicht abgeführten Sozialabgaben festgestellt – mindestens 26 Beschäftigte waren von Lohnverstößen betroffen. Unterdessen wurde gegen einen Geschäftsführer eines Bauunternehmens ein separates Bußgeld wegen der Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitserlaubnis verhängt.

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Der Freiburger Gastwirt musste sich wegen wiederholter Verstöße gegen Arbeitsrecht vor Gericht verantworten. Wie die Ermittlungen ergaben, erhielten Mitarbeiter Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn, andere waren gar nicht offiziell gemeldet. Das Gericht verurteilte den Inhaber nicht nur zur Zahlung der Strafe, sondern ordnete auch die Begleichung der ausstehenden 8.000 Euro an Sozialabgaben an. Zudem musste er die Prozesskosten tragen.

In einem weiteren Fall wurde der Geschäftsführer eines türkischen Bauunternehmens mit einem Bußgeld von 3.600 Euro belegt. Die Behörden stellten fest, dass das Unternehmen Arbeiter ohne gültige Arbeitsgenehmigungen in Deutschland eingesetzt hatte. Der Vorfall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, illegale Beschäftigungspraktiken zu bekämpfen.

Allein im vergangenen Jahr prüfte die Hamburger Zollbehörde 134 Betriebe auf die Einhaltung des Mindestlohns. Bundesweite Statistiken zu ähnlichen Verstößen für den Zeitraum 2023–2024 liegen jedoch bisher nicht vor.

Die verhängten Strafen dienen als Mahnung an Arbeitgeber, die Arbeitsgesetze einzuhalten. In beiden Fällen hatten die Verstöße finanzielle Konsequenzen für die Verantwortlichen. Zwar überwachen die Behörden weiterhin die Einhaltung der Vorschriften, doch umfassende Daten zu Durchsetzungstrends bleiben begrenzt.

Quelle