Berliner Gericht verurteilt homophoben Angriff in der U-Bahn zu Geldstrafe
Marko MargrafBerliner Gericht verurteilt homophoben Angriff in der U-Bahn zu Geldstrafe
Ein Berliner Gericht hat einen Mann wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt, nachdem er einen anderen Fahrgast in der U-Bahn angegriffen hatte. Michael W. hatte abfällige Kommentare über das Äußere von Tibor P. gemacht, wodurch sich das Opfer gedemütigt und verängstigt fühlte. Die Richterin urteilte, dass die Äußerungen von Vorurteilen gegen die sexuelle Orientierung motiviert waren.
Der Vorfall ereignete sich spätabends, als Tibor P. nach dem Besuch eines Schwulenclubs auf dem Heimweg war. In der U-Bahn bemerkte er, wie Michael W. ihn anstarrte. Ohne jeden Anlass verspottete Michael W. daraufhin Tibor P.s Lackschuhe auf herablassende Weise.
Tibor P. sagte später aus, die Bemerkungen hätten ihn überwältigt, gedemütigt und ängstlich zurückgelassen. Ein Zeuge, der eingreifen wollte, wurde von Michael W. ebenfalls bedroht. Während des Prozesses betonte die Richterin den Mut des Zeugen, sich zu Wort zu gemelden, und bestätigte, dass die Beleidigung mit der wahrgenommenen sexuellen Orientierung des Opfers zusammenhing.
Michael W. entschuldigte sich im Gerichtssaal für sein Verhalten. Tibor P. nahm die Entschuldigung an, doch die Richterin verhängte dennoch eine Geldstrafe. Das Gericht verurteilte Michael W. zur Zahlung von 1.200 Euro, aufgeteilt in 150 Tagessätze.
Der Fall steht im Kontext einer besorgniserregenden Entwicklung: Allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 2.048 queerenfeindliche Hassverbrechen registriert.
Michael W. musste für seine Tat eine Strafe zahlen, wobei das Gericht klarstellte, dass Vorurteile den Angriff motiviert hatten. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der die Zahl der gemeldeten Hassverbrechen gegen LGBTQ+-Personen im ganzen Land steigt. Tibor P. akzeptierte zwar die Entschuldigung, doch die Verurteilung bleibt als rechtliche Konsequenz des Vorfalls bestehen.






