Bad Krozingen: Imbiss mit 7.400 Euro Strafe wegen illegaler Beschäftigung bestraft
Marko MargrafBad Krozingen: Imbiss mit 7.400 Euro Strafe wegen illegaler Beschäftigung bestraft
Ein Imbiss in Bad Krozingen ist mit einem Bußgeld belegt worden, nachdem die Behörden einen illegal beschäftigten Mitarbeiter aufgedeckt hatten. Das Hauptzollamt Lörrach leitete Ermittlungen ein und stellte Verstöße gegen sowohl das Aufenthalts- als auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fest.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kontrollierte den Imbiss und entdeckte einen türkischen Staatsbürger, der in der Küche arbeitete. Der Angestellte besaß eine abgelaufene polnische Touristenaufenthaltserlaubnis, die bereits seit drei Monaten ungültig war. Eine gültige Arbeitserlaubnis lag nicht vor.
Der Mitarbeiter war von einer polnischen Verleihfirma vermittelt worden, die über die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nicht verfügte. Der Imbissbesitzer hatte ausschließlich mit der Verleihfirma kontrahiert und alle Zahlungen über diese abgewickelt. Diese Konstellation führte zu Vorwürfen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie zum Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
In der Folge verhängte das Hauptzollamt Lörrach zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 7.400 Euro. Beide Strafen sind inzwischen rechtskräftig.
Zwischen 2023 und 2025 untersuchten Zollbehörden in Baden-Württemberg, darunter auch in Lörrach, etwa 150 ähnliche Fälle. Dabei ging es um illegale Beschäftigung und Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die zu Bußgeldern in Höhe von insgesamt rund 12 Millionen Euro führten. Allein im Jahr 2024 bearbeitete das Hauptzollamt Lörrach 28 solche Fälle.
Die verhängten Bußgelder bestätigen das Ergebnis der Ermittlungen, wobei der Arbeitgeber für die Verstöße zur Verantwortung gezogen wurde. Die Zollbehörden überwachen weiterhin die Einhaltung der arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen in der Region.






