Tote erhalten Krebsmedikamente: Bayerische Klinik verschreibt Rezept für Verstorbenen
Ron StollTote erhalten Krebsmedikamente: Bayerische Klinik verschreibt Rezept für Verstorbenen
Eine Krebsklinik in Bayern verschrieb einem Patienten Medikamente, der zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war. Der Fehler kam ans Licht, nachdem die Krankenkasse des Patienten eine Überprüfung der unnötigen Verordnung beantragt hatte.
Dem verstorbenen Patienten war Pamorelin verschrieben worden, ein Medikament zur Behandlung von Prostatakrebs. Das Rezept wurde 17 Tage nach dem Tod des Patienten in einer Apotheke eingelöst – zu Kosten von 489,52 Euro.
Das Münchner Sozialgericht entschied später, dass die Verordnung ungültig war, da der Patient keinen Anspruch mehr auf Leistungen hatte. Es stellte fest, dass ein einfacher Anruf zur Klärung des Patientenzustands den Fehler hätte verhindern können.
Obwohl das Gericht die finanziellen Risiken anerkannte, denen Onkologen ausgesetzt sind, betonte es, dass eine bessere Praxisorganisation unverzichtbar sei. Zudem schlug es vor, dass zukünftige elektronische Patientenakten (ePA) Ärzte künftig umgehend über den Tod eines Patienten informieren könnten.
Die Krankenkasse forderte die Erstattung der Medikamentenkosten. Das Urteil unterstrich die Notwendigkeit strengerer Überprüfungsverfahren in Arztpraxen. Der Fall dient als Mahnmal für die Bedeutung sorgfältiger Dokumentation und Kommunikation.






