SPD-Politiker warnt vor riskanten Cyber-Gegenangriffen deutscher Behörden
Ron StollSPD-Politiker warnt vor riskanten Cyber-Gegenangriffen deutscher Behörden
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen geplante Gesetze geäußert, die deutschen Behörden offensive Cyberkapazitäten einräumen sollen. Er warnt, dass die Ermächtigung des Bundeskriminalamts (BKA) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu digitalen Gegenangriffen internationale Rechtsstandards verletzen könnte.
Der Gesetzentwurf, der derzeit beraten wird, würde es diesen Behörden ermöglichen, aktiv in ausländische IT-Systeme einzugreifen. Schätzl erkennt zwar die Notwendigkeit an, die Cyberabwehr zu stärken, lehnt offensive Maßnahmen wie sogenannte Hackbacks jedoch entschieden ab. Er besteht darauf, dass staatliches Handeln im Cyberraum stets im Einklang mit dem Völkerrecht und den Genfer Konventionen stehen muss.
Besonders betont Schätzl die Bedeutung eines klaren rechtlichen Rahmens für solche Gegenangriffe, der sowohl Umfang als auch Grenzen dieser Operationen definiert. Ohne strenge Regelungen, so seine Argumentation, drohten den Behörden Machtmissbrauch oder unbeabsichtigte Schäden. Zudem warnt er vor den Risiken, die mit dem Infiltrieren oder Manipulieren von Systemen verbunden sind, wenn kein zweifelsfreier Beweis für deren Verbindung zu einem Angriff vorliegt.
Seine Hauptsorge gilt der Möglichkeit, dass aggressive Cyber-Taktiken zivile Infrastrukturen destabilisieren oder einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen könnten, der globale Rechtsnormen untergräbt. Zwar unterstützt Schätzl eine robustere Cybersicherheit, doch lehnt er Maßnahmen ab, die Konflikte eskalieren oder ethische und rechtliche Grundsätze gefährden könnten.
Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Prüfung, doch Schätzls Warnungen unterstreichen die Notwendigkeit von Vorsicht. Eine präzise rechtliche Definition von Hackbacks könnte darüber entscheiden, ob die deutsche Cyberstrategie innerhalb der internationalen Grenzen bleibt. Die Debatte darüber, wie Verteidigung mit der Achtung etablierter Rechtsrahmen in Einklang zu bringen ist, dauert an.






