Sachsen-Anhalt führt Selbstbestimmungsgesetz ein – 976 Geschlechtsänderungen ohne Bürokratie
Ron StollSachsen-Anhalt führt Selbstbestimmungsgesetz ein – 976 Geschlechtsänderungen ohne Bürokratie
Neues Gesetz ermöglicht geschlechtsrechtliche Selbstbestimmung ohne langwierige Prüfungen
Seit November 2024 ist in Sachsen-Anhalt ein Gesetz in Kraft, das es Menschen erlaubt, ihr rechtliches Geschlecht ohne aufwendige Begutachtungen zu ändern. Bisher haben 976 Personen ihre Eintragung auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes aktualisiert. Die Reform stößt größtenteils auf positive Resonanz, doch es werden nun erste Anpassungen diskutiert.
Der Fachverband der Standesämter hat die Auswirkungen des Gesetzes evaluiert und diese insgesamt als erfolgreich bewertet. Von den 976 vorgenommenen Änderungen betrafen nur wenige Minderjährige – die genaue Zahl wird vertraulich behandelt. Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler gab jedoch an, dass es sich bei etwa 40 Fällen um unter 18-Jährige handele, die mehrheitlich eine Änderung von weiblich zu männlich vorgenommen hätten.
Nur vier Personen haben nach der ersten Anpassung eine zweite Korrektur ihres Geschlechtseintrags beantragt. Die Landesregierung teilte nicht mit, ob diese auf ihre ursprüngliche Angabe zurückkehrten oder zu "divers" bzw. "kein Eintrag" wechselten. Eine erneute Änderung ist rechtlich erst nach einer einjährigen Wartefrist möglich.
Befürchtungen bezüglich Missbrauchs haben sich bisher nicht bestätigt: Seit Inkrafttreten der Reform wurde lediglich ein Verdachtsfall gemeldet. Dennoch prüft der Verband nun mögliche Nachbesserungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssten, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat den Prozess der Geschlechtsanpassung im Melderegister deutlich vereinfacht, wobei die Mehrheit der Antragstellenden erwachsen ist. Zwar funktioniert die Reform bisher gut, doch die Verantwortlichen arbeiten an weiteren Verfeinerungen, um potenzielle Risiken zu minimieren. Künftige Anpassungen sollen den Spagat zwischen leichterem Zugang und Schutz vor Missbrauch schaffen.






