21 April 2026, 02:26

Rechtsexperte fordert grundlegende Reform des Schwarzfahrens in Deutschland

Plakat wirbt für Bergbahn, Deutschland als elektrisches Stadt, zeigt Bilder von Gebäuden, Bäumen, Hügeln und beschreibenden Text.

Rechtsexperte fordert grundlegende Reform des Schwarzfahrens in Deutschland

Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrens in Deutschland

Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung. Seiner Ansicht nach belasten die aktuellen Regelungen das Justizsystem übermäßig und unterscheiden nicht ausreichend zwischen schweren und geringfügigen Verstößen. Seine Vorschläge zielen darauf ab, die Strafen zu reformieren, ohne die strafrechtlichen Konsequenzen vollständig abzuschaffen.

Frister betrachtet Schwarzfahren vor allem als zivilrechtliches Unrecht und Vertragsverletzung. Einfache Fälle, bei denen keine Sperren überwunden werden, stuft er nicht als besonders schwerwiegend ein. Dennoch lehnt er eine vollständige Abschaffung der Strafbarkeit ab und warnt, dass eine Streichung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs zu weit gehen würde.

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Er verweist darauf, dass jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Beförderungserschleichung zurückgeht. Viele dieser Fälle resultieren aus Erzwingungshaft, was seiner Meinung nach dem Grundsatz widerspricht, dass Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte. Seine Lösung sieht vor, das Gesetz so zu ändern, dass die Gerichte entlastet werden und strafrechtliche Sanktionen nur noch bei besonders verwerflichem Verhalten verhängt werden.

Auch künftig könnte Schwarzfahren im Fernverkehr nach Fristers Plan strafrechtlich verfolgt werden. 2024 betraf jeder achte gemeldete Fall den Fernverkehr – ein Hinweis darauf, dass hier strengere Maßnahmen erforderlich sein könnten. Sein Ansatz zielt darauf ab, Fairness und praktische Durchsetzbarkeit in Einklang zu bringen.

Fristers Reformvorschläge behalten zwar einige strafrechtliche Konsequenzen bei, sollen aber die Belastung der Gerichte verringern. Im Mittelpunkt steht die gezielte Ahndung schwerwiegender Verstöße, während Bagatellfälle als zivilrechtliche Angelegenheiten behandelt werden. Die Reformen sollen das System effizienter machen, ohne alle abschreckenden Wirkungen aufzuheben.

Quelle