17 June 2026, 19:25

Neuer Stornierungsbutton wird ab 19. Juni für Online-Verträge Pflicht

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neuer Stornierungsbutton wird ab 19. Juni für Online-Verträge Pflicht

Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung: Händler und Dienstleister müssen auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die Änderung betrifft Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen, Finanzprodukte und Versicherungen.

Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt hat. Damit ist der Button für alle Verträge unter deutscher Rechtshoheit verpflichtend. Andere EU-Länder müssen die Regelung zunächst in ihre eigene Gesetzgebung übernehmen, bevor sie dort Anwendung findet.

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Der Button muss leicht auffindbar und deutlich beschriftet sein – etwa mit „Vertrag kündigen“. Der Stornierungsvorgang selbst darf nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Verbraucher erhalten eine sofortige Bestätigung ihrer Kündigung in einem speicherbaren Format, beispielsweise per E-Mail.

Der neue Button ändert nichts am gesetzlichen Widerrufsrecht. Dieses bleibt innerhalb der gesetzlichen Frist bestehen, in der Regel 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Die Regelung tritt am 19. Juni für Online-Verträge in Deutschland in Kraft. Ziel ist es, Kündigungen für Verbraucher zu vereinfachen. Bei Nichteinhaltung drohen Käufern verlängerte Widerrufsfristen.

Quelle