Neue Steuerregelung: 75 Prozent Abschreibung für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025
Franka MeisterNeue Steuerregelung: 75 Prozent Abschreibung für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine neue Steuerregelung in Kraft, die es Unternehmen ermöglicht, einen Großteil der Kosten für elektrische Dienstwagen bereits im ersten Jahr abzuschreiben. Die Änderung gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge, wobei die Vorteile davon abhängen, ob ein Unternehmen seine Flotte kauft oder least.
Laut der aktualisierten Richtlinie können Betriebe im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises eines elektrischen Dienstwagens absetzen. In den folgenden fünf Jahren sinken die Abschreibungsraten auf 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und schließlich 2 %. Diese beschleunigte Abschreibung soll die Umstellung auf Elektrofahrzeuge in Unternehmensflotten fördern.
Die meisten Unternehmen, die ihre Fahrzeuge leasen, kommen jedoch nicht in den Genuss der Sonderabschreibung. Die Regelung schließt in der Regel Standard-Leasingverträge aus, da diese weder die Eigentumsrisiken noch die -vorteile auf den Leasingnehmer übertragen. Eine Ausnahme bilden sogenannte Vollamortisations-Leasingverträge, bei denen die Raten sowohl die Fahrzeugkosten als auch die Finanzierungskosten abdecken.
Bei Vollamortisations-Leasing muss das Fahrzeug in der Bilanz des Leasingnehmers ausgewiesen werden. Nach Abschluss der Zahlungen oder der Grundmietzeit kann das Unternehmen das Auto übernehmen, weiternutzen oder verkaufen. Diese Struktur behandelt das Leasing eher wie einen Kauf und macht es damit förderfähig für die steuerliche Begünstigung.
Die neue Abschreibungsmethode gilt ab dem 1. Juli 2025 und bezieht sich ausschließlich auf elektrische Dienstwagen. Unternehmen, die Fahrzeuge direkt kaufen, können die höchste Erstjahresabschreibung geltend machen, während Leasingnehmer auf Vollamortisationsverträge angewiesen sind, um in den Genuss der Vergünstigung zu kommen. Ziel der Regelung ist es, Elektroflotten für Unternehmen finanziell attraktiver zu gestalten.






