Landeswahlausschuss entscheidet über Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl 2024
Marko MargrafLandeswahlausschuss entscheidet über Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl 2024
Der Landeswahlausschuss kommt am kommenden Mittwoch zusammen, um zu entscheiden, welche politischen Gruppierungen bei der anstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus antreten dürfen. Die Sitzung findet statt, während die Vorbereitungen für die September-Wahl an Fahrt aufnehmen.
Die Beratungen beginnen um 10:00 Uhr im Louise-Schroeder-Saal des Roten Rathauses. Die Öffentlichkeit hat Zutritt, die Plätze werden nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben.
Im Rahmen der Sitzung prüft der Ausschuss die Antragsunterlagen politischer Vereinigungen, die als Parteien für die Abgeordnetenhauswahl zugelassen werden möchten. Gruppen, die keine Anerkennung als Partei erhalten, können weiterhin als Wählergruppen an den Bezirksverordnetenversammlungswahlen teilnehmen.
Die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen findet am 20. September statt. Die Entscheidungen des Ausschusses bestimmen maßgeblich, wer auf dem Stimmzettel stehen wird. Nicht anerkannte Gruppierungen behalten jedoch die Möglichkeit, unter anderen Voraussetzungen um Sitze in den Bezirksverordnetenversammlungen zu konkurrieren.






