21 April 2026, 00:38

Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einnahmeeinbußen von 70 Prozent

Schwarz-weißes Bild einer Notenrolle für Johann Sebastian Bachs Symphonie Nr. 4 in G-Dur, Op. 63, mit einem Stempel in der rechten unteren Ecke.

Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einnahmeeinbußen von 70 Prozent

Der Komponist Peter Ruzicka geht rechtlich gegen die GEMA wegen ihrer geplanten Reform vor. Er behauptet, die Änderungen würden die Einnahmen von Komponisten um 70 Prozent kürzen und die Zukunft der ernsten Musik gefährden. Über den Vorschlag soll auf der Mitgliederversammlung der Organisation im Mai 2026 abgestimmt werden.

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Ruzicka hat beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht. Seine Argumentation: Die GEMA-Reform sei nicht ausreichend begründet und werde irreparable Schäden verursachen. Die neuen Regelungen verstießen zudem gegen Antidiskriminierungsgesetze, da sie ernster Musik den Marktzugang erschweren würden.

Der Komponist fordert ein sofortiges Missbrauchsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen, um die Abstimmung zu stoppen. Er warnt, sinkende Tantiemen würden junge Komponisten daran hindern, das Stimmrecht zu erlangen. Seine Bedenken werden vom Deutschen Komponistenverband sowie von internen GEMA-Daten gestützt.

Ruzicka betont, die Reform bedrohe die Existenzgrundlage klassischer und zeitgenössischer Komponisten. Ohne Eingreifen, so seine Überzeugung, werde die Branche zugunsten kommerzieller Musik und auf Kosten künstlerischer Integrität umgestaltet.

Im Mittelpunkt des Streits steht die für den 6. und 7. Mai 2026 angesetzte Abstimmung. Wird der Reformvorschlag angenommen, könnten die Einnahmen vieler Komponisten drastisch sinken. Mit seiner Klage will Ruzicka verhindern, dass der Antrag überhaupt zur Abstimmung kommt.

Quelle