Jugendliche klettern auf Zug in Rastatt – Bahnverkehr kurz lahmgelegt
Franka MeisterJugendliche klettern auf Zug in Rastatt – Bahnverkehr kurz lahmgelegt
Zwei Jugendliche wurden in Rastatt dabei ertappt, wie sie widerrechtlich Bahnanlagen betraten, nachdem einer von ihnen beim Klettern auf einen abgestellten Zug beobachtet worden war. Die Bundespolizei griff ein, als das Duo flüchtete, woraufhin gegen beide Anzeigen wegen unerlaubten Zutritts und Beleidigung von Beamten erstattet wurden. Der Vorfall führte zu vorübergehenden Streckensperrungen, während die Behörden mögliche Schäden prüften.
Die Probleme begannen, als Bundespolizisten zwei rumänische Staatsbürger im Alter von 17 und 18 Jahren in der Unterführung des Rastatter Bahnhofs entdeckten. Einer von ihnen war zuvor dabei gesehen worden, wie er auf einen stillstehenden Autotransportzug kletterte und über die Gleise lief. Als die Beamten sich näherten, versuchten die beiden zu fliehen.
Beide wurden kurz darauf von Landes- und Bundespolizei gestellt. Bei der Festnahme beleidigte der 17-Jährige die Beamten, weshalb gegen ihn zusätzlich ein Verfahren wegen Beleidigung von Vollstreckungsbeamten eingeleitet wurde. Der Minderjährige wurde später seinen gesetzlichen Vertretern übergeben, während die Polizei mit beiden Jugendlichen ein Risikobewusstseinsgespräch führte.
Aufgrund des Eindringens wurden die Oberleitungen – die mit 15.000 Volt unter Spannung stehen – vorsorglich geerdet. Die Gleise wurden vorübergehend gesperrt, um mögliche Schäden zu begutachten. Die Bundespolizei warnte im Nachgang eindringlich davor, auf Wagons zu klettern, da Lichtbögen von Oberleitungen tödliche Gefahren bergen.
Bundesweit sind im vergangenen Jahr keine ähnlichen Vorfälle mit Jugendlichen dokumentiert worden, die sich auf Bahngeländen gefährlich verhalten haben.
Gegen die beiden Jugendlichen wurden nun Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unbefugten Betretens des Bahnbereichs eingeleitet. Der 17-Jährige muss sich zudem wegen Beleidigung verantworten. Die Behörden wiesen erneut auf die lebensbedrohlichen Risiken hin, die mit dem Betreten von Bahnanlagen verbunden sind.






