Immobilienfirma zahlt 1,9 Millionen Euro Strafe für illegale Datensammlung
Marko MargrafImmobilienfirma zahlt 1,9 Millionen Euro Strafe für illegale Datensammlung
Ein Immobilienverwaltungsunternehmen in Baden-Württemberg wurde mit einer Strafe von 1,9 Millionen Euro wegen der rechtswidrigen Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten belegt. Die BREBAU GmbH hatte ohne rechtliche Grundlage Daten von über 9.500 potenziellen Mietern gesammelt und gespeichert. Betroffen waren hochsensible Informationen, darunter ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen und Gesundheitsdaten.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) leitete nach eingegangenen Beschwerden Ermittlungen ein. Dabei stellte sich heraus, dass das Unternehmen Angaben zu Hautfarbe, sexueller Orientierung und sogar Körpergeruch erfasst hatte – Faktoren, die für Mietentscheidungen irrelevant sind. In mehr als der Hälfte der 9.500 Datensätze waren diese besonderen Kategorien personenbezogener Daten enthalten, die nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besonders geschützt sind.
Zudem reagierte das Unternehmen nicht ordnungsgemäß auf Anfragen von Betroffenen, die Einsicht in ihre gespeicherten Daten verlangten. Die Landesbeauftragte Dr. Imke Sommer betonte, dass eine solche Datenverarbeitung nur in seltenen, gerechtfertigten Ausnahmefällen zulässig sei. Die DSGVO diene gerade dazu, Diskriminierung zu verhindern, indem sie den Umgang mit sensiblen Informationen streng reglementiert.
Obwohl das ursprüngliche Bußgeld höher hätte ausfallen können, wurde es aufgrund der Kooperationsbereitschaft der BREBAU GmbH während des Verfahrens reduziert. Das Unternehmen ergriff Maßnahmen zur Behebung der Mängel, wodurch weitere Schäden vermieden und künftige Verstöße verhindert wurden.
Die Strafe in Höhe von 1,9 Millionen Euro unterstreicht die Schwere des Verstoßes, bei dem massenhaft hochsensible Daten unverhältnismäßig verarbeitet wurden. Die BREBAU GmbH ist nun verpflichtet, die DSGVO-Vorgaben zu Transparenz und rechtmäßiger Datenverarbeitung vollständig einzuhalten. Der Fall dient als Mahnung, dass die Erhebung personenbezogener Daten ohne triftigen Grund klaren rechtlichen Grenzen unterliegt.






