Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Marko MargrafGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten von Schedlich entschieden. Das Urteil erlaubt es ihr, bestimmte in einer eidesstattlichen Versicherung gemachte Aussagen zu wiederholen – auch wenn einige Aspekte des Falls weiterhin umstritten bleiben. Der langjährige Konflikt geht auf #MeToo-Vorwürfe zurück, die Gelbhaar stets als falsch zurückgewiesen hat.
Der Streit begann, als gegen Stefan Gelbhaar mehrere #MeToo-Vorwürfe öffentlich wurden. Er wies die Anschuldigungen als haltlos zurück. Spätere Ermittlungen ergaben, dass viele der Vorwürfe nicht belegt werden konnten, woraufhin der Rundfunksender RBB sich für seine Berichterstattung über den Fall entschuldigte.
Schedlich hatte ihre ursprünglichen Aussagen in einer eidesstattlichen Erklärung gegenüber dem RBB gemacht. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschied nun, dass sie einige dieser Behauptungen rechtmäßig wiederholen darf, räumte jedoch ein, dass Teile des Streits auf widersprüchlichen Darstellungen beruhen. Der Rechtsstreit zog sich hin, während Gelbhaar politische Konsequenzen tragen musste: Er verlor seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl und schied Anfang 2025 vollständig aus dem Parlament aus.
Das Urteil stellt einen Teilerfolg für Klara Schedlich dar, da sie bestimmte Aussagen über Stefan Gelbhaar erneut äußern darf. Der Fall zeigt zudem die nachhaltigen Folgen der Vorwürfe, die Gelbhaar trotz späterer Entkräftung die politische Karriere kosteten. Die Entschuldigung des RBB und die gerichtliche Anerkennung widersprüchlicher Zeugenaussagen verleihen dem Ausgang zusätzliche Komplexität.






