Freiburger Unternehmer wegen Sozialbetrugs mit 19.000 Euro zu Bewährung verurteilt
Marko MargrafFreiburger Unternehmer wegen Sozialbetrugs mit 19.000 Euro zu Bewährung verurteilt
Ein Unternehmer aus Freiburg ist wegen Betrugs zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte fest, dass er Einkünfte aus seinem Transportgewerbe verschwiegen hatte, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Im Zentrum des Falls stehen fast 19.000 Euro, die er über einen Zeitraum von 20 Monaten zu Unrecht erhalten hatte.
Zwischen September 2021 und Mai 2023 betrieb der Mann ein Transportunternehmen, das ihm rund 59.000 Euro einbrachte. In dieser Zeit bezog er weiterhin Arbeitslosenunterstützung, ohne das Jobcenter über seine Einnahmen zu informieren. Die Behörden deckten die nicht deklarierten Einkünfte später auf.
Das Amtsgericht Freiburg sprach ihn des Betrugs schuldig. Die Richterin verhängte eine siebenmonatige Haftstrafe, setzte diese jedoch zur Bewährung aus. Nähere Angaben zu den Auflagen der Bewährung wurden nicht gemacht.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf eine Datenlücke bei der Erfassung von Sozialbetrug in der Region. Zwar werden Freiburgs Arbeitsmarktpolitik und Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit systematisch erfasst – etwa im Hinblick auf Beschäftigungswachstum und Projekte gegen Erwerbslosigkeit –, doch gibt es keine spezifischen Aufzeichnungen darüber, wie sich diese Initiativen auf die Betrugsquote in Leistungen wie dem Arbeitslosengeld II auswirken.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Unternehmer nur dann ins Gefängnis muss, wenn er erneut strafbar wird. Zudem muss er die zu Unrecht bezogenen 19.000 Euro an Sozialleistungen zurückzahlen, wie das Urteil bestätigt. Weitere Sanktionen wurden in der Gerichtsentscheidung nicht bekannt gegeben.






