25 April 2026, 04:31

Freiburger Gericht bestätigt: Gehwegparkplätze müssen barrierefreien Wegen weichen

Lange Reihe von Polizeiwagen auf der Straße vor dem Brandenburger Tor in Berlin geparkt, mit Menschen auf Fahrrädern und in der Nähe stehenden, Barrieren, Bäumen, einem Bogen mit Statuen im Hintergrund und sichtbarem Himmel.

Freiburger Gericht bestätigt: Gehwegparkplätze müssen barrierefreien Wegen weichen

Verwaltungsgericht Freiburg weist Klage gegen Entfernung von Gehwegparkplätzen ab

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Parkplätzen auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße abgewiesen. Ein Anwohner hatte die Entscheidung der Stadt angefochten und geltend gemacht, sie verletze sein Recht auf Mobilität. Das Urteil stärkt die verschärften Kontrollen gegen illegales Parken und priorisiert gleichzeitig die Barrierefreiheit für Fußgänger:innen.

Der Fall nahm seinen Anfang, als die Stadt Freiburg auf der Reichsgrafenstraße ein absolutes Halteverbot einführte und damit das bisher geduldete Parken auf Gehwegen untersagte. Der Kläger, ein Anwohner, argumentierte, die Stadt habe die Interessen aller Verkehrsteilnehmer:innen nicht ausreichend abgewogen und damit in seine Grundrechte eingegriffen. Das Gericht wies beide Vorwürfe zurück und bestätigte die Einschränkungen.

Die Entscheidung steht im Einklang mit der Richtlinie gegen illegales Parken Baden-Württembergs aus dem Jahr 2020, die konsequente Strafen für Parkverstöße fordert. Zudem knüpft sie an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2024 an, das bestätigte, dass Anwohner:innen Maßnahmen gegen Falschparker:innen einfordern können, wenn Gehwege erheblich blockiert werden. Das aktuelle Urteil festigt damit die Befugnis der Kommunen, öffentlichen Raum umzuwidmen – vorausgesetzt, sie prüfen die Bedürfnisse aller Nutzer:innen transparent.

Die Stadtverwaltung betonte, es gebe keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Parkplatz in Wohnortnähe. Stattdessen zielen die neuen Regelungen darauf ab, die Sicherheit und Zugänglichkeit für Fußgänger:innen zu verbessern. Trotz der Niederlage kündigte der Kläger an, Revision beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, was den Rechtsstreit weiter eskalieren könnte.

Das Urteil unterstreicht das Recht der Stadt, Parken dort einzuschränken, wo es Fußgänger:innen behindert. Gleichzeitig erhöht es den Druck auf die Behörden, Verstöße konsequenter zu ahnden. Die Entscheidung könnte Schulwirkung für ähnliche Konflikte in der Region entfalten.

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