01 May 2026, 12:36

EU führt revolutionäres "Nur ein Ja ist ein Ja"-Gesetz zur sexuellen Einwilligung ein

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschlechtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

EU führt revolutionäres "Nur ein Ja ist ein Ja"-Gesetz zur sexuellen Einwilligung ein

Die Europäische Kommission hat eine richtungsweisende Resolution zu Gesetzen über sexuelle Einwilligung verabschiedet. Bekannt als "Nur ein Ja ist ein Ja", setzt der neue Standard auf eine klare, zustimmende Äußerung vor jeder sexuellen Handlung. Dieser Schritt folgt auf jahrelange Debatten und wachsenden Druck von Interessensgruppen in ganz Europa.

Die Reform gewann an Fahrt, nachdem es während der Silvesterfeiern 2015 in Köln zu massenhaften sexuellen Übergriffen gekommen war. Deutschland reagierte 2016 mit einer Aktualisierung seiner Gesetze und verankerte das "Nein-heißt-Nein"-Prinzip im Strafrecht. Demzufolge wurden sexuelle Handlungen gegen den deutlich geäußerten Willen einer Person strafbar – selbst ohne körperlichen Widerstand.

Kritiker argumentierten damals, dass Einwilligung einen förmlichen Vertrag vor dem Sex erfordern sollte, doch Gesetzgeber wiesen dies als unpraktikabel und provokant zurück. Unterdessen drängten Fachleute auf eine strengere Regelung und betonten, dass "Nur ein Ja ist ein Ja" klarere Grenzen setze als "Nein heißt Nein".

Der jüngste Fall von Gisele Pelidot, einer prominenten Überlebenden sexualisierter Gewalt, beschleunigte die EU-Initiative zusätzlich. Mehrere Länder, darunter Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich, hatten bereits ähnliche Gesetze eingeführt. Die neue Resolution stellt nun klar: Schweigen, mangelnde Begeisterung oder subtile Abwehrgesten bedeuten, dass eine Handlung unerwünscht ist.

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Mit ihrer Entscheidung strebt die EU einen einheitlichen Ansatz zum Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt in allen Mitgliedstaaten an. Die Resolution markiert einen bedeutenden Schritt zur Harmonisierung der Einwilligungsgesetze in Europa. Sie unterstreicht, dass nur eine aktive, freiwillige Zustimmung als gültige Einwilligung gilt. Die Rechtssysteme auf dem gesamten Kontinent müssen sich nun an diese strengeren Maßstäbe anpassen.

Quelle