EM 2024: Zwei Drohnenpiloten nach illegalem Flug über Stuttgarter Fanmeilen angeklagt
Juan MentzelEM 2024: Zwei Drohnenpiloten nach illegalem Flug über Stuttgarter Fanmeilen angeklagt
Die Polizei in Stuttgart hat zwei Personen angeklagt, weil sie während des Eröffnungsspiels der UEFA-EM 2024 illegal Drohnen geflogen haben. Der Vorfall ereignete sich in der Nähe stark frequentierter Fanmeilen, wo strenge Flugverbote gelten. Die Behörden warnen, dass unbefugter Drohnenbetrieb schwere Strafen nach sich ziehen kann.
Die Drohnen wurden in der Nacht des ersten Turnierspiels über der Königstraße und dem Schlossplatz gesichtet. Als Steuerer wurden eine 38-jährige Frau und ein 51-jähriger Mann identifiziert. Beide müssen sich nun wegen Verstößen gegen deutsche Luftverkehrsgesetze vor Gericht verantworten.
Während der EM-Spiele sind Drohnenflüge in den Fanmeilen und über Menschenansammlungen vollständig verboten. Zudem gilt an Spieltagen eine erweiterte Flugverbotszone um die Stuttgarter Arena, wobei jeder Verstoß als Straftat geahndet wird. Darüber hinaus dürfen Drohnen niemals in der Nähe von Hubschrauberlandeplätzen für Rettungskräfte betrieben werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass den beiden Beschuldigten die gesetzlichen Einschränkungen nicht ausreichend bekannt waren. Das Verfahren wird nun nach luftrechtlichen Bestimmungen geführt, die der öffentlichen Sicherheit dienen.
Die Anklage unterstreicht die strengen Drohnenregelungen während der EM 2024. Verstöße können insbesondere in Bereichen mit Menschenansammlungen strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Behörden überwachen den Luftraum weiterhin genau, um weitere Vorfälle zu verhindern.






