Ein-Prozent-Gehaltssprung für Spitzenpolitiker ab 2025 beschlossen
Ein Vorschlag zur Erhöhung der Gehälter der höchsten Bundespolitiker Österreichs um ein Prozent im Jahr 2025 ist im Nationalrat eingebracht worden. Die Initiative folgt auf drei Jahre mit eingefrorenen Bezügen für viele Amtsträger. Die Koalitionspartner wollen damit die seit Langem bestehenden Bedenken wegen des Kaufkraftverlusts angehen.
Die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und NEOS haben sich auf eine Reform der Politikergehälter geeinigt. Dies stellt die erste Anpassung der Bezüge für Bundespolitiker seit 2021 dar. Die Erhöhung betrifft den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler, den Vizekanzler, die Regierungsmitglieder sowie die Abgeordneten im Nationalrat und im Bundesrat.
Seit 1997 haben wiederholte Gehaltsstoppungen und unter der Inflationsrate liegende Erhöhungen den realen Wert dieser Bezüge schrittweise gemindert. 2024 erhielten Abgeordnete lediglich eine Anpassung in Höhe der Hälfte der Inflationsrate, während andere Amtsträger überhaupt keine Erhöhung erhielten. Die aktuelle Anpassung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für jährliche Überprüfungen innerhalb des österreichischen gestuften Vergütungssystems.
Der Koalitionsvorschlag umfasst zudem das Bekenntnis zur Haushaltskonsolidierung. Die Finanzierung von Parteien, Parlamentsfraktionen und Akademien bleibt für die nächsten zwei Jahre eingefroren.
Die Erhöhung um ein Prozent tritt 2025 für die anspruchsberechtigten Politiker in Kraft. Sie ist Teil umfassender Bemühungen, die öffentlichen Finanzen zu stabilisieren und gleichzeitig die langjährige Gehaltsstagnation zu überwinden. Der Reformprozess spiegelt einen parteiübergreifenden Konsens über die Notwendigkeit strukturierter Anpassungen wider.






