Breisacher Mann wegen Sozialbetrugs zu Geldstrafe und Rückzahlung verurteilt
Ron StollBreisacher Mann wegen Sozialbetrugs zu Geldstrafe und Rückzahlung verurteilt
Ein Mann aus Breisach ist wegen Sozialbetrugs zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt worden, nachdem er Einkünfte verschwiegen hatte, während er Arbeitslosengeld II bezog. Über einen Zeitraum von vier Monaten erhielt er mehr als 6.000 Euro für Bauarbeiten, die er den Behörden nicht meldete. Das Amtsgericht Breisach entschied, dass er die zu Unrecht bezogenen Leistungen zurückzahlen muss.
Der Fall ist Teil einer größeren Welle von Ermittlungen gegen Sozialleistungsbetrug in der Region. Aktuelle Kontrollen des Hauptzollamts Lörrach-Freiburg förderten mehrere Fälle von nicht deklarierten Einkommen und unbezahlten Sozialabgaben zutage.
Das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald hatte dem Mann insgesamt über 3.300 Euro an Sozialleistungen ausgezahlt. In dieser Zeit verdiente er heimlich Geld durch Bauarbeiten. Die Zahlungen für seine Tätigkeiten wurden direkt auf sein Kreditkartenkonto überwiesen, was die Nachverfolgung erschwerte.
Als die Behörden die undeklarierten Einkünfte aufdeckten, erließen sie einen Strafbefehl. Das Gericht forderte die Rückzahlung aller erschlichenen Leistungen. Die Ermittler stellten fest, dass der Mann seine Einnahmen monatelang verschwiegen und damit gegen die Vorschriften für Sozialleistungen verstoßen hatte.
Dieser Vorfall steht nicht allein da. In den letzten zwei Jahren hat das Hauptzollamt Lörrach-Freiburg mindestens fünf Fälle von Sozialbetrug oder nicht gemeldeter Tätigkeit aufgedeckt. Vier davon betrafen Arbeitgeber, die keine ordnungsgemäßen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hatten – zwei im südlichen Markgräflerland in der Nähe von Breisach, einer in Freiburg und ein weiterer im Ortenaukreis. Diese Fälle wurden bei einer Kontrolle am 10. März 2026 identifiziert.
In einem weiteren Fall betrog ein Ehepaar das Jobcenter Lahr um über 70.000 Euro. Zwischen April 2020 und Oktober 2023 verschwiegen sie ihr tatsächliches Einkommen vor den Behörden. Der Betrug flog im März 2026 auf und führte zu weiteren rechtlichen Schritten.
Der Mann aus Breisach muss nun die zu Unrecht erhaltenen 3.300 Euro zurückzahlen. Die Geldstrafe von 500 Euro dient als Sanktion für das Verschweigen seiner Einkünfte während des Bezugs von Sozialleistungen. Unterdessen ermitteln die Behörden weiter in ähnlichen Fällen in der gesamten Region, wobei in den letzten Jahren mindestens fünf bestätigte Fälle von Betrug oder nicht gemeldeten Einkünften bekannt wurden.






