17 April 2026, 18:37

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter dürfen keine religiösen Symbole tragen

Titelblatt der ersten Auflage der deutschen Verfassung mit einer Adlerillustration und Text, sowie einer Darstellung einer Person, die die deutsche Regierung darstellt.

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter dürfen keine religiösen Symbole tragen

Die brandenburgische Koalitionsregierung plant ein neues Neutralitätsgesetz für die Justiz. Die vorgeschlagenen Regelungen sehen vor, dass Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Gerichtssaal keine religiösen oder politischen Symbole tragen dürfen. Laut Behörden soll die Maßnahme das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Rechtssystem stärken.

Der Gesetzentwurf zielt auf sichtbare Zeichen persönlicher Überzeugung während Gerichtsverhandlungen ab. Gegenstände wie Kopftücher, Kippas oder Kreuze wären für Richter und Staatsanwälte verboten. Der Landesrichterbund unterstützt die Initiative und argumentiert, sie trage dazu bei, dass Entscheidungen als unparteiisch wahrgenommen werden.

Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Richterbunds, schlug vor, die Regelungen auch auf Laienrichter und sogar sichtbare Tattoos auszuweiten. Er präzisierte jedoch, dass muslimische Frauen mit Kopftuch nicht von der juristischen Ausbildung ausgeschlossen werden sollten – nur nicht als Richterinnen über Fälle entscheiden dürfen. Das Justizministerium in Potsdam hat noch nicht bestätigt, wann das Gesetz beraten oder verabschiedet wird.

Deutschland diskutiert seit Langem über religiöse Symbole in öffentlichen Ämtern, insbesondere im Zusammenhang mit muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen. Mehrere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze für Beamte eingeführt.

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Falls das Gesetz verabschiedet wird, müssten Brandenburgs Richter und Staatsanwälte religiöse oder politische Symbole während der Arbeit ablegen. Die Regierung betont, die Änderung werde das Vertrauen in die Gerichte festigen. Ein offizieller Zeitplan für die Gesetzgebung steht noch aus.

Quelle