Baden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen Beleidigungsparagraphen für Politiker
Marko MargrafBaden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen Beleidigungsparagraphen für Politiker
Baden-Württemberg und Sachsen drängen auf eine Reform eines deutschen Gesetzes, das Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt. Ziel der geplanten Änderungen ist es, den Anwendungsbereich von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) einzugrenzen. Kritiker werfen der aktuellen Regelung vor, sie biete Amtsträgern einen übermäßigen Schutz.
Paragraf 188 ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, auch ohne formelle Anzeige Ermittlungen einzuleiten. Zudem sieht er höhere Höchststrafen vor als bei gewöhnlichen Beleidigungstatbeständen. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert geht noch einen Schritt weiter und schlägt vor, den Straftatbestand vollständig abzuschaffen.
Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt favorisiert dagegen einen gezielteren Ansatz. Sein Vorschlag sieht vor, das Gesetz nur auf ehrenamtliche Kommunalpolitiker anzuwenden. Seine Begründung: Spitzenpolitiker seien mit harter Kritik vertraut und benötigten keinen automatischen Strafschutz.
In einem Punkt sind sich die Landesjustizminister einig: Im Mittelpunkt sollte der Schutz ehrenamtlicher Mandatsträger vor persönlichen Angriffen stehen, die sie zum Rücktritt zwingen könnten. Allerdings ist ihre Entscheidung nicht bindend – Änderungen am Strafgesetzbuch müssen letztlich vom Bundestag beschlossen werden.
Die Reform würde Paragraf 188 auf seine Kernbestimmungen beschränken, seinen Geltungsbereich verringern und die Anwendung präzisieren. Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundestag.






