Autor kämpft gegen umstrittenes Beleidigungsgesetz nach "Nazi"- und "Arsch"-Tweets
Marko MargrafAutor kämpft gegen umstrittenes Beleidigungsgesetz nach "Nazi"- und "Arsch"-Tweets
Ein Autor in Deutschland musste wegen beleidigender Tweets gegen zwei Politiker rechtliche Konsequenzen tragen. Ein Verfahren wurde eingestellt, ein anderes endete mit einer Geldstrafe. Nun fordert der Schriftsteller, das gegen ihn angewendete Gesetz abzuschaffen.
Vor vier Jahren hatte der Autor den CDU-Politiker Philipp Amthor in einem Post als „rassistischen Arsch“ bezeichnet. Der Tweet blieb zunächst unbeachtet – bis der Autor ein Jahr später die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnete. Daraufhin leitete der Staat Ermittlungen wegen des Amthor-Tweets ein, und zwar nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs. Dieses Gesetz schützt die „Würde des öffentlichen Amtes“ und sieht strengere Strafen vor als einfache Beleidigungsklagen. Die Staatsanwaltschaft verfolgte den Fall im öffentlichen Interesse, obwohl Amthor keine formelle Anzeige erstattet hatte.
Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze. Solche Bescheide sind in Deutschland gängig und regeln mehr als die Hälfte aller Strafverfahren. Wird nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt, wird das Urteil rechtskräftig. Das Verfahren wegen der Äußerung über die AfD-Politikerin wurde hingegen später eingestellt.
Nun kritisiert der Autor Paragraf 188 scharf und wirft dem Gesetz vor, ein zweiklassiges Rechtssystem zu schaffen. Die Regelung hat eine Verjährungsfrist von fünf Jahren und gilt speziell für Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens. Der Schriftsteller argumentiert, das Gesetz ziele ungerechtfertigt auf Kritiker ab, während es Amtsträger vor berechtigter Prüfung schütze.
Die Strafe für den Amthor-Tweet bleibt vorerst bestehen, sofern kein Einspruch eingelegt wird. Der Fall zeigt, wie Paragraf 188 dazu genutzt werden kann, scharfe politische Kritik zu ahnden. Über die Zukunft des Gesetzes wird jedoch in der weiteren juristischen Debatte in Deutschland entschieden werden.






