A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Franka MeisterA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Eine für diesen Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten an den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Das Urteil hängt mit einer seit Langem laufenden Klage einer Umweltschutzorganisation zusammen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat noch nicht über eine 2019 vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eingereichte Klage entschieden. Darin wird die Planfeststellung für einen Teil des Autobahnausbaus angefochten. Betroffen ist der südliche Abschnitt zwischen Wolfsburg und Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn, für den auch eine neue Rastanlage am Tappenbecker Moor vorgesehen ist.
Das Gericht gab dem BUND 2020 zunächst recht, woraufhin im Dezember desselben Jahres eine Ergänzung und ein Nachverfahren eingeleitet wurden. Doch die Umweltschützer reichten 2024 erneut Klage ein, sodass der Streit weitergeht. Eine mündliche Verhandlung, ursprünglich für den 13. Mai angesetzt, wurde auf den 23. Juni verschoben – nun steht die Entscheidung in dieser Woche an.
Nach Fertigstellung soll die A39 Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen, bevor sie in die A7 mündet. Derzeit ist die Planfeststellung für den südlichen Abschnitt jedoch noch nicht vollziehbar, da das endgültige Urteil des Gerichts aussteht.
Die anstehende Entscheidung wird klären, ob mit den Bauarbeiten in den umstrittenen Abschnitten begonnen werden darf. Sollte das Gericht die Genehmigung kippen, sind weitere Verzögerungen wahrscheinlich. Das Ergebnis wird sich direkt auf den Zeitplan für die Fertigstellung der A39 auswirken.






