71 Kilogramm Khat bei Routinekontrolle an der Schweizer Grenze beschlagnahmt
Marko Margraf71 Kilogramm Khat bei Routinekontrolle an der Schweizer Grenze beschlagnahmt
Routine-Kontrolle am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn: 71 Kilogramm Khat beschlagnahmt
Bei einer routinemäßigen Zollkontrolle am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn wurden am 20. März 71 Kilogramm Khat sichergestellt. Der 29-jährige Taxifahrgast, der die stimulierende Pflanze bei sich trug, muss nun mit rechtlichen Konsequenzen nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz rechnen.
Der Vorfall ereignete sich, als Beamte des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn den Reisenden für eine Standardüberprüfung anhielten. In dessen Gepäck entdeckten die Behörden eine große Menge Khat – junge Blätter und Triebsitzen der Khat-Pflanze, die für ihre anregende Wirkung bekannt ist. Die Pflanze enthält die Wirkstoffe Cathinon und Cathin, die ähnliche, wenn auch schwächere Effekte als Amphetamine hervorrufen.
Der Fahrgast wurde vorläufig festgenommen, später jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt, während das beschlagnahmte Khat vernichtet wurde. Dieser Fall reiht sich in eine weitere Beschlagnahmung zu Beginn des Jahres ein, als das Hauptzollamt Lörrach rund 37 Kilogramm Khat bei einem anderen Reisenden sicherstellte.
Die Ermittlungen in dem Fall übernimmt nun das Zollfahndungsamt Stuttgart mit Sitz in Freiburg. Gegen den Beschuldigten wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Im Jahr 2024 erließ das Amtsgericht Lörrach einen Strafbefehl, der eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro für den Verstoß vorsah.
Khat wird vor allem in Ländern wie Äthiopien, Kenia, Jemen und Oman angebaut und konsumiert. Während die deutschen Zollstatistiken sich hauptsächlich auf Drogen wie Cannabis und Kokain konzentrieren, liegen keine spezifischen Trends zu Khat-Beschlagnahmungen der letzten fünf Jahre vor.
Die Ermittlungen zu dem beschlagnahmten Khat laufen weiterhin. Der Fahrgast wurde bereits zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Die Behörden bleiben wachsam und überwachen weiterhin den Transport kontrollierter Substanzen an den Grenzübergängen.






