ZDK lehnt EU-Pläne für Gebrauchtwagen-Kennzeichnung strikt ab
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat sich gegen die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Regeln für eine standardisierte Fahrzeugkennzeichnung ausgesprochen. Die Organisation argumentiert, dass eine Ausweitung dieser Vorgaben auf Gebrauchtwagen ernsthafte rechtliche und praktische Probleme für Händler schaffen würde.
ZDK-Präsident Thomas Peckruhn warnte, die Pläne könnten sogar dazu führen, dass einige Händler den Verkauf älterer Gebrauchtfahrzeuge komplett einstellen.
Der Entwurf der EU-Verordnung zielt darauf ab, Käufern klarere Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Emissionen aller Fahrzeuge zu liefern – einschließlich gebrauchter Modelle. Doch der ZDK besteht darauf, dass die Regeln für Gebrauchtwagen undurchführbar seien.
Viele ältere Fahrzeuge wurden nach dem veralteten NEDC-Prüfstandard zertifiziert, während neuere Modelle das strengere WLTP-System nutzen. Händlern fehlen jedoch die Mittel, um zwischen beiden Standards umzurechnen – eine exakte Kennzeichnung sei daher unmöglich. Zudem weist der Verband darauf hin, dass Gebrauchtwagen oft über modifizierte Motoren oder Teile verfügen, sodass keine verlässlichen Daten zu ihrer tatsächlichen Leistung vorlägen.
In einem acht Punkte umfassenden Positionspapier fordert der ZDK, die Kennzeichnungspflicht auf Neufahrzeuge zu beschränken. Zudem lehnt er verpflichtende Batteriezustandsberichte für gebrauchte Elektroautos ab. Peckruhn hat das Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert, in Brüssel auf realistischere Regelungen zu drängen.
Der Verband verlangt darüber hinaus klarere Verantwortlichkeiten für Hersteller, Online-Marktplätze und Händler sowie einheitliche Marktkontrollen in der gesamten EU. Ohne Änderungen drohten Händlern rechtliche Risiken oder der vollständige Rückzug aus dem Handel mit älteren Gebrauchtwagen, warnt der ZDK. Die geplanten Vorschriften müssten dringend überarbeitet werden, um die praktischen Grenzen des Gebrauchtwagenmarkts zu berücksichtigen.
Eine endgültige Entscheidung über die Verordnung hängt von den Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den politischen Entscheidungsträgern in den kommenden Monaten ab.






