Wie Hindenburgs Flaggenverordnung die Weimarer Republik spaltete
Der Flaggenstreit im Deutschen Reich der Weimarer Republik erreichte im Mai 1926 einen Wendepunkt, als Reichspräsident Paul von Hindenburg die Zweite Flaggenverordnung erließ. Dieser Schritt folgte auf Jahre erbitterter Auseinandersetzungen zwischen politischen Lagern über die nationalen Symbole. Der Konflikt hatte sich seit den Umbrüchen von 1918/19 weiter zugespitzt, wobei jede Seite kompromisslos hinter ihren bevorzugten Farben stand.
Die Wurzeln des Streits lagen in den Folgen des Ersten Weltkriegs. Nach dem Verbot des Anschlusses Österreichs durch die Alliierten verhärteten sich die politischen Fronten: Die Rechte unterstützte Schwarz-Weiß-Rot, während die Weimarer Koalition Schwarz-Rot-Gold verteidigte. Selbst die Kommunisten schlossen sich letzterer an – ein Zeichen dafür, wie die jüngsten Kämpfe die Bündnisse neu geformt hatten.
Die Nationalversammlung hatte bereits versucht, die Gräben zu überbrücken, indem sie beide Flaggen zuließ: Schwarz-Rot-Gold als Nationalfarben und die Handelsflagge, die beide Farbkombinationen vereinte. Doch der Kompromiss konnte die Spannungen nicht entschärfen. Bis zur Reichspräsidentenwahl 1925 hatte sich die Spaltung in einen „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ und einen „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“ verfestigt.
Der Reichskunstwart Edwin Redslob wurde mit der Lösung des Konflikts beauftragt. Sein Entwurf sah ein rot-gelbes Feld mit einem schwarzen Balkenkreuz vor. Unterdessen stärkte Hindenburgs Wahlsieg 1925 die Rechte in ihrem Bestreben, den Flaggenstreit endgültig für sich zu entscheiden.
Am 5. Mai 1926 erließ Hindenburg die Zweite Flaggenverordnung. Sie bestimmte, dass deutsche Vertretungen außerhalb Europas beide Flaggen hissen sollten. Doch das Dekret erfüllte die Forderungen der Rechten nicht – Reichskanzler Hans Luther geriet von allen Seiten unter Kritik. Hindenburg versuchte später in einem offenen Brief, die Wogen zu glätten, und rief zu einer verfassungsgemäßen Lösung auf. Dennoch blieb der Streit bis 1933 unverändert bestehen.
Die Verordnung trug wenig zur Beilegung des langjährigen Konflikts bei. Diplomatische Vertretungen hissten weiterhin beide Flaggen, doch die politischen Gräben blieben tief. Die Flaggenfrage blieb bis zum Ende der Weimarer Republik ungelöst – eine der hartnäckigsten und polarisierendsten Debatten der Zeit.






