15 March 2026, 20:41

US-Gerichtshöfe schränken Klagen gegen ausländische Konzerne drastisch ein

Ein Mann im Anzug und Krawatte steht an einem Rednerpult mit einem Glas Wasser und zwei Mikrofonen, mit einem "Razem Global"-Banner dahinter.

US-Gerichtshöfe schränken Klagen gegen ausländische Konzerne drastisch ein

Der Oberste Gerichtshof der USA urteilte im Fall Daimler AG gegen Bauman, einem Verfahren, in dem argentinische Kläger den deutschen Automobilhersteller wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen verklagten. Die Kläger reichten ihre Klage in Kalifornien ein und argumentierten, dass die US-Tochtergesellschaft von Daimler, MBUSA, dem Bundesstaat eine ausreichende Verbindung zum Unternehmen biete, um es dort zur Verantwortung zu ziehen. Die Entscheidung setzte strengere Maßstäbe dafür, wann ausländische Unternehmen in US-Gerichten verklagt werden können.

Der Rechtsstreit begann, als 22 argentinische Bürger Daimler AG der Mittäterschaft bei Misshandlungen während Argentiniens "Schmutzigem Krieg" beschuldigten. Sie richteten sich nicht gegen die argentinische Tochtergesellschaft, sondern gegen das Mutterunternehmen und behaupteten, Daimler könne über seine US-Aktivitäten haftbar gemacht werden. MBUSA, eine in Delaware eingetragene Gesellschaft mit Hauptsitz in New Jersey, verkaufte 2,4 % der weltweiten Daimler-Fahrzeuge in Kalifornien – ein Anteil, den die Kläger als ausreichend für die Zuständigkeit der Gerichte ansahen.

Der Oberste Gerichtshof sah dies anders. Er entschied, dass bloße erhebliche Umsätze in einem Bundesstaat nicht ausreichen, um eine "allgemeine persönliche Gerichtsbarkeit" (general personal jurisdiction) zu begründen. Damit ein Unternehmen in einem Bundesstaat als "ansässig" gilt, müssen seine Verbindungen "durchgehend und systematisch" sein – eine Hürde, die die Kalifornien-Geschäfte von MBUSA nicht erfüllten. Das Gericht betonte, dass globale Konzerne nicht in jedem Bundesstaat, in dem sie tätig sind, verklagt werden dürfen, es sei denn, ihre Präsenz ist außergewöhnlich stark.

Die Entscheidung hob frühere Urteile niederer Instanzen auf, die den Prozess zugelassen hatten. Indem der Oberste Gerichtshof die Argumente der Kläger zurückwies, engte er den Anwendungsbereich der allgemeinen Gerichtsbarkeit ein und erschwerte es, ausländische Unternehmen in den USA für Handlungen im Ausland zu belangen.

Das Urteil beendete die Klage der argentinischen Kläger in Kalifornien und veränderte die Art und Weise, wie US-Gerichte mit Fällen gegen multinational agierende Konzerne umgehen. Ausländische Unternehmen müssen nun höhere Hürden überwinden, bevor sie in US-Bundesstaaten der allgemeinen Gerichtsbarkeit unterworfen werden können. Der Fall bleibt ein zentraler Präzedenzfall dafür, wo solche Klagen eingereicht werden dürfen.

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