26 March 2026, 02:36

Schweizer Händler schmuggelt 20 Liter Parfüm – und fliegt am Zoll auf

Parfümflaschen und eine Schachtel auf einer Oberfläche angeordnet.

Schweizer Händler schmuggelt 20 Liter Parfüm – und fliegt am Zoll auf

64-jähriger Schweizer Händler wegen Steuerhinterziehung angezeigt – nach Schmuggelversuch mit über 20 Litern Parfüm nach Deutschland

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Bei einer Routinekontrolle am Zollamt Rötteln am 5. August 2025 ist ein 64-jähriger Schweizer Kaufmann aufgefallen, der mehr als 20 Liter Parfüm unerklärt nach Deutschland einführen wollte. Die Behörden haben den Fall nun an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Untersuchung überwiesen.

Zollbeamte an der Reiseverkehrs-Zollstelle Rötteln entdeckten bei einer Kontrolle die nicht deklarierten Duftwaren. Die Beschlagnahmung umfasste 16 Flakons sowie vier Fünf-Liter-Kanister mit einem Gesamtwert von 5.200 Euro. Der Händler soll die Ware angeblich an deutsche Kunden verkaufen wollen – ohne sie beim Zoll anzumelden.

Da die Zollstelle Rötteln vor allem für Reisende und nicht für gewerbliche Sendungen zuständig ist, leitete sie den Fall an das Hauptzollamt Singen weiter. Der Kaufmann musste eine Strafe zahlen und wurde zur Nachentrichtung von Abgaben in Höhe von knapp 1.000 Euro verpflichtet. Mittlerweile hat das Hauptzollamt Karlsruhe die Ermittlungen übernommen, um den Sachverhalt eingehend zu prüfen.

Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, bestätigte die Details. Für Rückfragen steht die Behörde unter der Telefonnummer +49 7731 8205-5251 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.

In den vergangenen fünf Jahren sind keine weiteren dokumentierten Fälle von Parfüm-Schmuggel über die deutsche Grenze öffentlich bekannt geworden.

Dem Händler droht nun ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung, das von den Karlsruher Behörden bearbeitet wird. Die beschlagnahmte Ware im Wert von mehreren tausend Euro unterstreicht die Risiken undeklarierter gewerblicher Importe. Die Zollbehörden bleiben wachsam und kontrollieren weiterhin grenzüberschreitende Sendungen auf ähnliche Verstöße.

Quelle