29 April 2026, 03:16

Niedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neuer Vertrag für Medikamente und Impfstoffe

Außenansicht des 'Generika Apotheke' Geschäfts mit umliegenden städtischen Elementen unter einem klaren blauen Himmel.

Niedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neuer Vertrag für Medikamente und Impfstoffe

Einheitliche Vereinbarung für Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet

In Niedersachsen ist eine neue, einheitliche Vereinbarung für Praxisbedarfsmedikamente abgeschlossen worden. Die Einigung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ersetzt ein Flickwerk veralteter Regelungen durch einen standardisierten Vertrag. Dieser tritt am 1. Juli in Kraft und sorgt dafür, dass Apotheken und Ärzte klare Bedingungen für die Bereitstellung essenzieller Behandlungen haben.

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Die alten Bestimmungen liefen zum 31. Dezember 2025 aus und führten zu monatelangen Verhandlungen. Beide Seiten arbeiteten daran, ein modernes und zuverlässiges System für den Praxisbedarf zu schaffen – also für Medikamente und Materialien, die für mehrere Patienten oder Notfälle wie Impfstoffe und Verbandsmaterial vorgesehen sind.

Um Engpässe zu vermeiden, wurde eine Friedenspflicht zweimal verlängert: Zunächst galt sie bis zum 31. März, dann bis zum 30. Juni, um eine unterbrechungsfreie Belieferung zu gewährleisten.

Nach den neuen Regelungen erhalten Apotheken, die Impfstoffe an Vertragsärzte liefern, zunächst 80 Cent pro Dosis. Sobald bestimmte Ziele erreicht sind, steigt die Vergütung auf einen Euro. Zudem werden erstmals einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an den Praxisbedarf eingeführt.

Der Vertrag schließt das Risiko einer vertragslosen Phase bei seinem Start am 1. Juli aus. Apotheken und Ärzte agieren nun unter einem gemeinsamen Rahmen mit klareren Abrechnungsstrukturen und Liefergarantien. Ziel der Vereinbarung ist es, Abläufe zu vereinfachen und gleichzeitig den kontinuierlichen Zugang zu lebenswichtigen Behandlungen zu sichern.

Quelle