Neues Gesetz entlastet Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis
Ein neuer Gesetzentwurf der Regierung soll es Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) und zielt darauf ab, die Kosten für Pflegeeinrichtungen zu senken. Allerdings bringt die Umstellung auch zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Arztpraxen mit sich.
Bisher müssen Pflegeheime Rezepte einsammeln und an Apotheken liefern – ein Verfahren, das jährlich rund 5 Millionen Euro kostet. Das neue System schafft diesen Schritt ab und spart den Einrichtungen so Zeit und Geld. Stattdessen übernehmen Ärzte die elektronische Übermittlung über die sichere Telematikinfrastruktur (TI).
Jedes Rezept wird etwa eine halbe Minute länger bearbeitet. Das Praxispersonal muss vor dem Versand des E-Rezepts prüfen, ob für den Bewohner ein Versorgungsvertrag vorliegt. Das Gesundheitsministerium schätzt, dass dadurch in Arztpraxen zusätzliche Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro entstehen.
Trotz des Mehraufwands sorgen technische Kontrollen dafür, dass Pflegeheime weiterhin über die Rezepte informiert werden – sofern die Bewohner nicht widersprechen. Die Regelung ist vorläufig und soll gelten, bis die Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in den Fachdienst integriert sind.
Insgesamt ergibt sich durch die Neuerung eine netto finanzielle Belastung von 4,7 Millionen Euro: Pflegeheime sparen bei der Rezeptabwicklung, während Ärzte höhere Verwaltungskosten tragen. Die Verordnung soll in Kraft treten, sobald der Gesetzentwurf verabschiedet ist.






