Neues Digitales-Gesundheitsgesetz: Warken will ePA und Telematikinfrastruktur revolutionieren
Franka MeisterNeues Digitales-Gesundheitsgesetz: Warken will ePA und Telematikinfrastruktur revolutionieren
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Pläne für ein neues Digitales-Gesundheitsgesetz vorgestellt. Das geplante Gesetz soll die gematik, die Organisation hinter Deutschlands digitaler Gesundheitsinfrastruktur, stärken. Zu den zentralen Änderungen gehören Verbesserungen der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Telematikinfrastruktur (TI).
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die ePA nutzerfreundlicher zu gestalten und die Zuverlässigkeit der TI zu erhöhen. Zudem werden Bedenken hinsichtlich Systemausfällen und Datenzugänglichkeit aufgegriffen. Verschiedene Akteure – von Versicherern bis hin zu Leistungserbringern – haben bereits Stellung zu den Vorschlägen bezogen.
Ministerin Warkens Ankündigung betonte drei Hauptziele: die Funktionalität der ePA zu erweitern, die Authentifizierung zu vereinfachen und die TI widerstandsfähiger zu machen. Die AOK-Gesundheitskasse begrüßte diese Pläne, insbesondere die Ausweitung der ePA-Funktionen. Zudem unterstützte sie die Vereinfachung des Login-Prozesses für Patientinnen und Patienten.
Die AOK ging noch einen Schritt weiter und schlug vor, dass der GKV-Spitzenverband, der Dachverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, größeren Einfluss in der gematik erhalten sollte. Ihre Vorschläge umfassten stärkere Stimm- oder Vetorechte für Versicherer in Gesellschafterversammlungen. Darüber hinaus forderten sie einen besseren Zugang zu Versichertendaten, um die Versorgungssteuerung und Forschung über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) zu verbessern.
Ärztinnen und Ärzte reagierten positiv auf die Reformen, drängten jedoch auf eine unabhängige "elektronische Versorgungsakte". Diese sollte ihrer Meinung nach separat von der ePA betrieben werden, um sicherzustellen, dass medizinische Daten für Behandlungszwecke leicht zugänglich bleiben.
Auch Pflegeeinrichtungen äußerten Bedenken. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), betonte die Notwendigkeit verlässlicher Finanzierung. Er argumentierte, dass die Langzeitpflege als eigenständiger Bereich mit spezifischen Digitalisierungsherausforderungen anerkannt werden müsse. Pflegeanbieter forderten maßgeschneiderte Lösungen statt eines Einheitsansatzes.
Das Digitale-Gesundheitsgesetz soll Deutschlands Gesundheitsinfrastruktur modernisieren, indem es ePA und TI verbessert. Versicherer, Ärzteschaft und Pflegeeinrichtungen haben jeweils eigene Prioritäten formuliert – von stärkeren Mitspracherechten bis hin zu branchenspezifischer Förderung.
Die nächsten Schritte hängen davon ab, wie der Gesetzentwurf diese unterschiedlichen Forderungen aufgreift. Bei Verabschiedung könnten die Reformen die Art und Weise, wie digitale Gesundheitsdaten im Land verwaltet und genutzt werden, grundlegend verändern.






