22 March 2026, 08:32

Luxemburger muss 124.000 Euro zahlen – weil sein Ferrari in der Schweiz zugelassen war

Ferrari-Fahrer Fernando Alonso steuert Formel-1-Boliden beim britischen Grand Prix, umgeben von einem Zaun und Gras, mit einem Stern-marked Board im Hintergrund.

Luxemburger muss 124.000 Euro zahlen – weil sein Ferrari in der Schweiz zugelassen war

Ein 60-jähriger Einwohner Luxemburgs musste Anfang September eine saftige Rechnung begleichen, nachdem der deutsche Zoll seinen in der Schweiz zugelassenen Ferrari an der Grenze gestoppt hatte. Der schwarze Sportwagen mit einem geschätzten Wert von rund 207.000 Euro löste sofortige Forderungen nach Einfuhrabgaben und Strafen in Höhe von etwa 124.000 Euro aus.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Vorfall ereignete sich am Zollamt Konstanz – Paradiesertor. Die Behörden bestätigten, dass Fahrzeuge, die außerhalb der EU zugelassen sind, von EU-Bürgern in der Regel nicht ohne Entrichtung der fälligen Abgaben bei der ersten Einreise gefahren werden dürfen – mit nur sehr wenigen Ausnahmen, die in diesem Fall nicht zutrafen.

Bei der routinemäßigen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Ferrari in der Schweiz registriert war und die EU-Einfuhrbestimmungen nicht erfüllt hatte. Der Fahrer musste den ausstehenden Betrag sofort begleichen, um seine Fahrt fortsetzen zu können. Die Summe setzte sich zusammen aus 64.000 Euro an Einfuhrabgaben und einem Bußgeld von 60.000 Euro.

Zusätzlich zur Sofortzahlung wurde gegen den Mann ein steuerstrafrechtliches Verfahren eingeleitet. Der Fall wurde inzwischen an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe zur weiteren Bearbeitung überwiesen.

Wie viele Fahrzeuge mit Nicht-EU-Kennzeichen die Zollbehörden im Landkreis Singen zwischen Januar und Juni 2025 kontrolliert haben, wurde nicht bekannt gegeben. Ebenso liegen keine Daten vor, aus welchen Ländern in solchen Fällen besonders häufig Fahrzeuge stammen.

Der Fahrer beglich die gesamte Summe und durfte den Ferrari weiterhin nutzen. Zollbeamte betonten, dass EU-Bürger, die Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung einführen, bei der ersten Einreise die Steuer- und Zollvorschriften einhalten müssen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen und rechtliche Konsequenzen.

Quelle