Kontaktverbot für gewalttätige Eltern: Bundesjustizministerium plant schärfere Regeln
Marko MargrafKontaktverbot für gewalttätige Eltern: Bundesjustizministerium plant schärfere Regeln
Bundesjustizministerium plant Kontaktverbot für gewalttätige Eltern
Das Bundesjustizministerium hat Pläne vorgelegt, nach denen missbräuchliche Eltern von ihren Kindern ferngehalten werden sollen. Mit dem Vorstoß soll Opfern häuslicher Gewalt weiterer Schaden erspart bleiben. Laut dem Entwurf sollen Familiengerichte jeden Einzelfall prüfen, bevor sie entsprechende Beschränkungen verhängen.
Die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorangetriebene Reform zielt auf Änderungen im Familienrecht ab. Sie würde Richtern ermöglichen, gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern zu untersagen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Studien belegen, dass das Miterleben häuslicher Gewalt bei Kindern tiefe psychische Spuren hinterlassen kann.
Die Gerichte müssten dabei Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt bewerten, bevor sie eine Entscheidung treffen. Zudem würde das Risiko von Wiederholungstaten in die Abwägung einfließen. Bei anhaltender Gefahr für das Opfer könnten Richter zeitlich begrenzte oder dauerhafte Kontaktverbote verhängen.
Nicht in allen Fällen würde ein vollständiges Verbot verhängt. Stattdessen könnten auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Umgangsrechte angeordnet werden. Das Ministerium betonte, dass es keine automatischen Verbote geben werde – jede Entscheidung solle den konkreten Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen.
Das geplante Gesetz würde Familiengerichten schärfere Instrumente an die Hand geben, um häusliche Gewalt in Sorgerechtsstreitigkeiten zu bekämpfen. Sollte es verabschiedet werden, markierte dies einen Wandel in der deutschen Rechtsprechung bei Fällen, in denen Kinder Gewalt ausgesetzt sind. Die Reform muss nun weiter beraten werden, bevor sie in Kraft treten kann.






