Kirchliche Hochschulen in Baden-Württemberg bis 2030 finanziell gesichert
Juan MentzelKirchliche Hochschulen in Baden-Württemberg bis 2030 finanziell gesichert
Ein neues Finanzierungsabkommen sichert die Zukunft von drei kirchlichen Hochschulen in Baden-Württemberg bis 2030. Die am 30. Juli 2025 unterzeichnete Vereinbarung garantiert die weitere Förderung von 4.000 Studierenden in 18 Studiengängen der Sozialen Arbeit, Gesundheit, Bildung und Pädagogik. Das Abkommen steht zudem im Einklang mit den Klimaschutzzielen des Landes und fördert die Chancengleichheit in der Hochschulbildung.
Das Wissenschaftsministerium und die regionalen Kirchen haben die Finanzierungsvereinbarung für den Zeitraum 2026 bis 2030 finalisiert. Sie umfasst die Evangelische Hochschule Ludwigsburg, die Evangelische Hochschule Freiburg sowie die Katholische Hochschule Freiburg. Die Einrichtungen erhalten eine stabile finanzielle Unterstützung, wobei der Landesanteil ab 2027 jährlich um 3,5 Prozent steigt – entsprechend den Konditionen des im April 2025 unterzeichneten Hochschulfinanzierungsvertrags III.
Alleiner die Evangelische Hochschule Ludwigsburg bietet sieben Studiengänge an, darunter Soziale Arbeit, ihr größter Bereich mit voraussichtlich 70 Bachelorabsolventen im Jahr 2026. Weitere Studienrichtungen reichen von Internationaler Sozialer Arbeit und Pflege über Frühkindliche Bildung bis hin zu Inklusiver Pädagogik. Der Zugang zu diesen Programmen bleibt unabhängig von der religiösen Zugehörigkeit offen.
Wissenschaftsministerin Petra Olschowski betonte die Bedeutung des Abkommens für die Aufrechterhaltung hoher akademischer Standards. Besonders hob sie dessen Rolle bei der Ausbildung von Fachkräften in den Bereichen Soziale Arbeit, Gesundheit, Pflege und Bildung hervor. Die regionalen Kirchen haben zudem zugesichert, alle geförderten Studienplätze während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung zu finanzieren.
Über die finanzielle Absicherung hinaus stärkt das Abkommen die Verpflichtungen zu fairen Arbeitsbedingungen, Vielfalt und Nachhaltigkeit. Es baut auf dem früheren Förderpakt des Landes auf, der den Hochschulen und medizinischen Fakultäten langfristige Planungssicherheit geboten hatte.
Die Vereinbarung stellt sicher, dass die 18 Studiengänge bis 2030 ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Gleichzeitig festigt sie die finanzielle Grundlage für die 4.000 Studierenden an den drei kirchlichen Hochschulen. Mit jährlichen Mittelaufstockungen und einem Fokus auf Inklusion unterstützt das Abkommen sowohl die akademische Qualität als auch gesamtgesellschaftliche Ziele.






