21 March 2026, 16:52

Gartenbau-Unternehmer entgeht Strafe trotz jahrelanger Sozialversicherungsbetrugsvorwürfe

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Fabrik in einem Feld mit Gebäuden, Bäumen und einem Mast im Vordergrund, beschriftet mit "The New York State Penitentiary" unten.

Gartenbau-Unternehmer entgeht Strafe trotz jahrelanger Sozialversicherungsbetrugsvorwürfe

Ein Unternehmer aus dem Gartenbau im Raum Freiburg ist einer Strafverfolgung entgangen, nachdem er über zwei Jahre lang Mitarbeiter nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte. Das Amtsgericht Freiburg stellte das Verfahren ein – unter der Auflage, dass der Angeklagte 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt und 10.000 Euro an ausstehenden Sozialabgaben begleichen muss.

Die Ermittlungen waren ins Rollen gekommen, nachdem die Polizei bei einer Routinekontrolle in einem Firmenfahrzeug zwei nicht gemeldete Beschäftigte entdeckt hatte. Bei weiteren Überprüfungen stellte sich heraus, dass das Unternehmen für eine unbekannte Anzahl von Mitarbeitern entweder keine oder zu niedrige Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hatte. Zudem passten die erfassten Umsätze des Betriebs nicht zur offiziell gemeldeten Mitarbeiterzahl, wie die Behörden feststellten.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl wegen 30 Fällen von Vorenthalten und Veruntreuen von Lohnbestandteilen beantragt. Das Gericht entschied sich jedoch für eine Einstellung des Verfahrens, nachdem sich der Angeklagte auf die finanziellen Auflagen einließ. Dazu gehörten die Begleichung der ausstehenden 10.000 Euro an Sozialabgaben sowie eine Zahlung von 1.800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Wie viele weitere Unternehmen oder Selbstständige in der Region Freiburg in den letzten Jahren mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert wurden, ist nicht bekannt.

Der Fall ist nun abgeschlossen, nachdem der Angeklagte die gerichtlichen Auflagen erfüllt hat. Die Zahlungen decken sowohl die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge als auch eine zusätzliche Spende ab. Gegen den Unternehmer werden keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet.

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