30 June 2026, 08:24

Bundestag lehnt AfD-Antrag auf Verbot von Muslim Interaktiv ab – doch später kommt das Aus

Altes AfD-Video über die CDU und 'Muslim Interaktiv' geht erneut viral

Bundestag lehnt AfD-Antrag auf Verbot von Muslim Interaktiv ab – doch später kommt das Aus

Der Bundestag lehnte am 13. Juni 2024 einen Antrag der AfD ab, die Organisation Muslim Interaktiv zu verbieten. Die Entscheidung fiel nach monatelangen Debatten und früheren Versuchen auf Landesebene, die Gruppe zu ächten. Bereits einen Monat zuvor hatte der Hamburger Verfassungsschutz sie als „gesichert extremistisch“ eingestuft.

Im Mai 2024 hatte die AfD-Bundestagsfraktion einen Antrag auf ein bundesweites Verbot von Muslim Interaktiv eingebracht. Der Innen- und Heimatausschuss prüfte den Vorschlag und empfahl seine Ablehnung. Bei der anschließenden Bundestagsabstimmung scheiterte der Antrag.

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Zuvor, im April 2024, hatte die Hamburger CDU einen eigenen Vorstoß gestartet, um die Organisation auf Landesebene zu verbieten. SPD und Grüne lehnten diesen jedoch ab, sodass auch dieser Antrag scheiterte. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries argumentierte später, der AfD-Antrag von 2024 sei überflüssig gewesen, da seine Partei bereits gegen den politischen Islamismus vorgehen würde.

Der BSW-Politiker Ali Al-Dailami kritisierte den AfD-Antrag scharf. Er warf der Partei vor, mit einer undifferenzierten Betrachtungsweise Muslime pauschal zu diffamieren, indem sie nicht zwischen Islam und Islamismus unterscheide. Unterdessen kursierte 2025 ein Video im Zusammenhang mit der Organisation im Netz, das sich später jedoch als veraltet herausstellte.

Bis November 2025 hatte das Bundesinnenministerium Muslim Interaktiv schließlich offiziell verboten. Als Begründung wurde angeführt, die Gruppe strebe die Durchsetzung des Islam als einziges gesellschaftliches Modell an und lehne die staatliche Autorität ab.

Die Ablehnung des AfD-Antrags durch den Bundestag im Juni 2024 verhinderte letztlich nicht das spätere bundesweite Verbot. Muslim Interaktiv wurde aufgrund seiner extremistischen Ziele verboten. Die Einstufung und das anschließende Verbot erfolgten nach Bewertungen durch Sicherheitsbehörden und staatliche Institutionen.

Quelle