08 May 2026, 18:31

Bundesregierung plant umstrittene Reform der Beamtenbesoldung – Gewerkschaften protestieren

Schwarzer und weißer Grundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts mit detaillierter Raumaufteilung, Korridoren und Anmerkungen.

Bundesregierung plant umstrittene Reform der Beamtenbesoldung – Gewerkschaften protestieren

Die deutsche Bundesregierung hat Pläne zur Reform der Besoldung im öffentlichen Dienst vorgestellt – und damit Kritik von Gewerkschaften ausgelöst. Innenminister Alexander Dobrindt schlägt vor, die Einstiegsgehälter von Bundesbediensteten zu erhöhen, indem neue Mitarbeiter künftig in die zweite Erfahrungsstufe statt in die niedrigste eingruppiert werden. Doch der Beamtenbund (DBB) hat Teile des Entwurfes bereits als „verfassungswidrig“ gebrandmarkt.

Dobrindts Reform umfasst zwei zentrale Änderungen. Erstens wird das langjährige „Alleinverdiener-Prinzip“ abgeschafft: Künftig soll bei der Gehaltsberechnung ein zusätzliches Haushaltseinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr unterstellt werden. Vertreter des öffentlichen Dienstes kritisieren, dass diese Anpassung die Bezahlung unzulässig an externe Faktoren knüpft und das Recht der Beschäftigten auf faire Vergütung untergräbt.

Der zweite Streitpunkt betrifft die Besoldungsstruktur für Führungskräfte. Nach dem B-Besoldungsschema fallen die Gehaltserhöhungen für höhere Beamte geringer aus als für Angestellte der unteren A-Stufen. Das Innenministerium überträgt hier schlicht die bestehenden Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes auf Spitzenbeamte. Der DBB moniert insbesondere, dass die geplante Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 gegen die verfassungsrechtliche „Differenzierungsregel“ verstößt, die Mindestabstände zwischen den Stufen vorschreibt.

Zudem wirft der Beamtenbund der Reform vor, gegen das „Leistungsprinzip“ zu verstoßen, da der aktuelle Entwurf Berufserfahrung und Verantwortung nicht ausreichend abbilde. Zwar befürwortet die Gewerkschaft grundsätzlich eine Besoldungsreform, fordert aber eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensunterschiede innerhalb der B-Besoldung. Auf Anfrage lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme zu den Differenzen in der B-Skala ab.

Der Regierungsentwurf steht nun vor Widerstand einer der größten Beamtengewerkschaften Deutschlands. Die rechtlichen Bedenken des DBB konzentrieren sich auf verfassungsrechtliche Grundsätze – insbesondere die Gehaltsabstände und die Abschaffung des Alleinverdiener-Modells. Ohne Nachbesserungen drohen langwierige Streitigkeiten über die Vereinbarkeit der Reform mit geltendem Recht.

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