06 May 2026, 05:48

BGH-Urteil beendet jahrelangen Streit um verunreinigtes Valsartan-Blutdruckmittel

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikanern zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze darunter.

BGH-Urteil beendet jahrelangen Streit um verunreinigtes Valsartan-Blutdruckmittel

Ein langjähriger Rechtsstreit um verunreinigte Blutdruckmedikamente hat nun ein Ende gefunden. Im Mittelpunkt des Falls stand Valsartan, ein Wirkstoff, der 2018 weltweit zurückgerufen wurde, nachdem Verunreinigungen entdeckt worden waren. Zwei große Pharmaunternehmen, Hexal und Sandoz, gehörten zu den Herstellern, die tausende Chargen aus dem Verkehr ziehen mussten.

Der Skandal begann im Juni 2018, als Behörden in Valsartan-Produkten krebserregende Verunreinigungen nachwiesen. Hexal und Sandoz, beide zur Novartis-Gruppe gehörend, riefen 2.308 Chargen ihrer Generika in 23 Ländern zurück. Die Kontamination ließ sich bis zu einem chinesischen Zulieferer zurückverfolgen, der von mehreren Herstellern genutzt wurde.

Im April 2020 reichte Sandoz Klage gegen seinen Lieferanten ein und forderte über 8,6 Millionen Dollar für entstandene Schäden sowie 12,2 Millionen Dollar für mögliche künftige Haftungsansprüche. Der Zulieferer wehrte sich und argumentierte, dass in den einzelnen Bestellungen nicht auf das übergeordnete Rahmenlieferabkommen Bezug genommen worden sei. Damit stellte er infrage, ob das Schiedsgericht überhaupt zuständig war.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun eine endgültige Entscheidung getroffen. Er urteilte, dass die Bestellungen sehr wohl unter das Rahmenabkommen fielen. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Tochtergesellschaften des Lieferanten während der Verhandlungen ordnungsgemäß vertreten waren und keine unlauteren Vorteile genutzt wurden.

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Mit dem BGH-Urteil wird der Schiedsspruch bestätigt und die Anfechtung durch den Lieferanten abgewiesen. Die Entscheidung stärkt die rechtliche Verbindung zwischen Einzelbestellungen und dem Rahmenliefervertrag. Pharmaunternehmen und Zulieferer können nun auf dieser geklärten Grundlage weiterarbeiten.

Quelle