BGH kippt VW-Vergleich im Diesel-Skandal – Millionenforderungen wieder offen
Marko MargrafBGH-Urteil: Ehemaliger VW-Chef Martin Winterkorn muss höhere persönliche Haftung tragen - BGH kippt VW-Vergleich im Diesel-Skandal – Millionenforderungen wieder offen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Vergleichsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal von Volkswagen gekippt. Mit dem Urteil erklärte das Gericht die 2021 zwischen VW und seiner Vermögensschaden-Versicherung geschlossene Einigung für vollständig unwirksam. Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf laufende Rechtsstreitigkeiten, in die die früheren Vorstände Martin Winterkorn und Rupert Stadler verwickelt sind.
Es geht um Millionenbeträge an persönlichen Zahlungen sowie grundsätzliche Fragen zur Transparenz bei der Unternehmensverantwortung.
Der Abgasskandal, der 2015 ans Licht kam, betraf weltweit rund 11 Millionen Fahrzeuge. Bis 2021 hatte die Affäre den VW-Konzern etwa 32 Milliarden Euro gekostet. Im Rahmen eines auf der Hauptversammlung jenes Jahres gebilligten Vergleichs hatte die Versicherung zugesagt, rund 270 Millionen Euro zu zahlen. Der damalige Konzernchef Martin Winterkorn sollte privat 11,2 Millionen Euro beisteuern, während der frühere Audi-Chef Rupert Stadler 4,1 Millionen Euro übernehmen sollte.
Doch der BGH hat nun entschieden, dass der Vergleich rechtlich nicht haltbar ist. Ein zentraler Kritikpunkt war die unklare Formulierung in der Tagesordnung der Hauptversammlung, die nicht deutlich machte, dass der Verzicht auf weitere Forderungen über die 270 Millionen Euro hinaus sämtliche aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder umfassen würde. Diese Unschärfe verhinderte, dass Aktionäre die finanzielle Leistungsfähigkeit von Winterkorn, Stadler und anderen Beteiligten vollständig beurteilen konnten.
Der Fall wird nun an das Oberlandesgericht (OLG) Celle verwiesen. Dort müssen die Richter prüfen, ob der Vorstand die Fragen der Aktionäre zur finanziellen Absicherung der Manager ausreichend beantwortet hat. Zudem muss das OLG klären, ob die bereitgestellten Informationen – darunter Einkommensdaten und weitere Unterlagen – ausreichten, um die Vermögensverhältnisse der Betroffenen zu bewerten.
Unterdessen ziehen sich Stadlers juristische Probleme weiter hin. Im Juni 2023 erhielt er eine Bewährungsstrafe und wurde zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der BGH es in der Berufung überprüfen wird. Winterkorns finanzielle Situation bleibt dagegen undurchsichtig, da öffentliche Register keine aktuellen Angaben zu seinem Vermögen oder seinen rechtlichen Verpflichtungen enthalten.
Die BGH-Entscheidung wirft den Vergleich von 2021 über den Haufen und zwingt VW sowie die Versicherung, sich auf weitere juristische Auseinandersetzungen einzustellen. Aktionäre könnten nun auf klarere Offenlegungen zur Verantwortung der Führungskräfte drängen. Die Ergebnisse der OLG-Prüfung und Stadlers Berufungsverfahren werden maßgeblich bestimmen, in welchem Umfang die früheren Spitzenmanager für ihre Rolle im Skandal finanziell haften müssen.