Baden-Württemberg lockert Düngeverbote für Landwirte im Herbst 2024
Landwirte in Baden-Württemberg erhalten künftig mehr Flexibilität bei der Ausbringung stickstoffreicher Düngemittel in diesem Herbst. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat eine Anpassung der Sperrfristen für bestimmte Nutzungsarten genehmigt. Dadurch können Landwirte den Zeitpunkt der Düngung um bis zu vier Wochen verschieben.
Die neue Regelung gilt für Dauergrünland, zeitweiliges Grünland sowie Ackerland mit mehrjährigen Futterpflanzen. Die Behörden können sowohl den Beginn als auch das Ende der Verbotsperioden für die Düngemittelausbringung verschieben. Ziel ist es, die Stickstoffnutzung besser an Wetterbedingungen und den Bedarf der Pflanzen anzupassen.
Die örtlichen Landratsämter werden die Genehmigungen in Abstimmung mit den unteren Landwirtschafts- und Wasserbehörden erteilen. Diese können die Erlaubnisse einzeln, kollektiv oder per Allgemeinverfügung ausstellen. Die Gesamtlänge der Sperrfrist darf jedoch nicht verkürzt werden.
Baden-Württembergs Entscheidung folgt einem Trend, der auch in anderen Bundesländern zu beobachten ist. Seit 2021 erlaubt das Ministerium eine frühere Aufhebung der Düngeverbote, woraufhin Bayern, Niedersachsen und Hessen ab 2023 ähnliche Maßnahmen einführten. Diese Änderungen geben Landwirten mehr Spielraum im Umgang mit unvorhersehbaren Wetterlagen.
Die Anpassung bietet den Landwirten eine größere Anpassungsfähigkeit bei der Planung ihrer Düngetermine. Die Landratsämter überwachen den Prozess und sorgen für die Einhaltung der neuen Zeiträume. Der Schritt steht im Einklang mit bundesweiten Bemühungen, landwirtschaftliche Erfordernisse mit Umweltschutzvorgaben in Einklang zu bringen.






